Sachzuwendungen nicht angeben = Steuerhinterziehung! Einige Finanzämter haben bereits eine Task-Force eingerichtet, um der Nichtangabe von Sachzuwendungen nachzugehen und somit könntest auch Du jederzeit in das Visier der Finanzbehörden geraten.
Diese Strafen drohen bei Steuerhinterziehung:
hinterzogene Steuer bis 50.000 Euro -> Geldstrafe
hinterzogene Steuer von mehr als 50.000 Euro -> Haftstrafe bei besonders schwerer Steuerhinterziehung, ggf. unter Aussetzung zur Bewährung
hinterzogene Steuer von mehr als 1 Mio. Euro -> Freiheitsstrafe und öffentliche Hauptverhandlung zwingend (kein Strafbefehl möglich)
Nutze taxfluencer, dokumentiere alle Sachzuwendungen und komme Deinen steuerlichen Verpflichtungen nach!
Maximilian Jakus - JAKUS Steuerberatugsgesellschaft, Berlin
“Die Nutzung von Taxfluencer ist für unsere Influencer an erster Tagesordnung, nur so ist die korrekte Dokumentation von allen Sachzuwendungen sichergestellt”
Was unsere Creator:innen zu Taxfluencer sagen
Aufgrund der sensiblen Daten möchten unsere Referenzen nicht öffentlich genannt werden
Anonymer Creator 1 - 238k Follower
“Taxfluencer hat meine steuerliche Organisation revolutioniert! Als Content Creator weiß ich, wie wichtig es ist, den Fokus auf meine Kreativität zu legen. Mit Taxfluencer habe ich eine stressfreie Lösung gefunden, um meine steuerlichen Angelegenheiten zu managen. Sehr empfehlenswert!”
Anonymer Creator 2 - 467k Follower
“Als ich mit Taxfluencer angefangen habe, war ich skeptisch. Aber es hat alle meine Erwartungen übertroffen. Endlich habe ich einen klaren Überblick über alle meine Sachzuwendungen und kann mich darauf verlassen, dass alles rechtzeitig erfasst wird. Ein absolutes Muss für jeden Creator!”
Anonymer Creator 3 - 15k Follower
“Steuerliche Angelegenheiten waren immer ein Schmerzpunkt für mich. Taxfluencer hat diesen Schmerz in Freude verwandelt! Die Plattform ist benutzerfreundlich, effizient und hat mir geholfen, Zeit zu sparen. Ich kann mich jetzt auf das konzentrieren, was ich am besten kann - kreativ sein!”
Anonymer Creator 4 - 74k Follower
“Mit Taxfluencer kann ich endlich meine steuerliche Dokumentation vergessen und mich auf das konzentrieren, was ich liebe - Inhalte zu erstellen. Die Funktionen sind intuitiv, und der Support ist fantastisch. Eine echte Erleichterung für jeden Content Creator!”
Mit Taxfluencer ist die Erfassung von Sachzuwendungen so einfach wie ein Klick.
Verwaltung von Reisen und Leihgaben mit einem Klick:
Nie mehr den Überblick verlieren! Behalte deine Reisen und Leihgaben mit nur einem Klick im Blick.
Export aller steuerrelevanten Unterlagen in Sekunden:
Schluss mit dem Stress vor der Steuererklärung! Mit Taxfluencer kannst du alle steuerrelevanten Unterlagen mit nur einem Klick exportieren. Spare Zeit und vermeide böse Überraschungen.
Mühelose Versteuerungsnachweise von Unternehmen:
Erhalte bereits versteuerte Sachzuwendungen direkt in deinem Profil über unsere Plattform. Wir erleichtern dir die Zusammenarbeit mit Unternehmen und sorgen für 100% Transparenz.
Verständliche Übersichten:
Schluss mit unübersichtlichen Excel-Listen! Taxfluencer zeigt und organisiert alle deine Sachzuwendungen.
Kundensupport für deine Anliegen:
Bei uns steht der Creator im Mittelpunkt. Unser engagierter Kundensupport steht dir jederzeit zur Verfügung, um deine Fragen zu beantworten und sicherzustellen, dass du das Beste aus Taxfluencer herausholst.
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Hier ein vereinfachtes Beispiel
Unternehmen A möchte ein Produkt im Rahmen eines Social Media Seedings verschicken
Das Unternehmen A nutzt taxfluencer zur Erstellung und Dokumentation der geplanten Aktivitäten inklusive Anlage des Produkts im System
1
Unternehmen A schickt Dir eine E-Mail aus dem System zur Anfrage des Giftings.
Hier kann bereits die Bereitschaft zur Übernahmen der Pauschalversteuerung nach §37b EStG erklärt werden
2
Du bekommst eine E-Mail aus dem taxfluencer System und kannst das Seeding akzeptieren
Automatisch erscheint das Produkt in der Übersicht vom Content Creator. Eine manuelle Eingabe entfällt.
3
Unternehmen A sieht in seiner Übersicht alle bestätigten Kooperationen und erhält detaillierte Aufstellung über zu versteuernde Produkte nach §37b EStG für die Finanzbuchhaltung
Du (Content Creator) siehst sofort welche Produkte auf dem Weg zu Dir sind
4
Du (Content Creator) erhältst automatisch ein Steuerdokument zum Nachweis beim Finanzamt
Unternehmen A möchte ein Produkt im Rahmen eines Social Media Seedings verschicken
Das Unternehmen A nutzt taxfluencer zur Erstellung und Dokumentation der geplanten Aktivitäten inklusive Anlage des Produkts im System
1
Unternehmen A schickt Dir eine E-Mail aus dem System zur Anfrage des Giftings.
Hier kann bereits die Bereitschaft zur Übernahmen der Pauschalversteuerung nach §37b EStG erklärt werden
2
Du bekommst eine E-Mail aus dem taxfluencer System und kannst das Seeding akzeptieren
Automatisch erscheint das Produkt in der Übersicht vom Content Creator. Eine manuelle Eingabe entfällt.
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Unternehmen A sieht in seiner Übersicht alle bestätigten Kooperationen und erhält detaillierte Aufstellung über zu versteuernde Produkte nach §37b EStG für die Finanzbuchhaltung
Du (Content Creator) siehst sofort welche Produkte auf dem Weg zu Dir sind
4
Du (Content Creator) erhältst automatisch Steuerdokument zum Nachweis beim Finanzamt
Ich bin Content Creator*in, muss ich Steuern zahlen?
Diese Frage kann nur für jeden Einzelfall beantwortet werden! Handelst Du mit der Absicht durch Deine Tätigkeit Gewinn zu erzielen und übersteigen Deine Einnahmen Deine Ausgaben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Du Dein Einkommen versteuern musst. Achtung: auch Werbegeschenke (Sachzuwendungen) oder Dienstleistungen (bspw. Reisen) sind Einnahmen!
Ich bin Content Creator*in, muss ich Steuern zahlen?
Diese Frage kann nur für jeden Einzelfall beantwortet werden! Handelst Du mit der Absicht durch Deine Tätigkeit Gewinn zu erzielen und übersteigen Deine Einnahmen Deine Ausgaben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Du Dein Einkommen versteuern musst. Achtung: auch Werbegeschenke (Sachzuwendungen) oder Dienstleistungen (bspw. Reisen) sind Einnahmen!
Was muss ich als Content Creator tun, um meinen steuerlichen Pflichten gerecht zu werden?
Auch hier hängt alles von Deinem speziellen Fall ab! Grundsätzlich empfehlen wir: (i) Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt und Übermittlung des Fragebogens zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit elektronisch über www.elster.de an das Finanzamt, (ii) Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben, bspw. über die taxfluencer.io Plattform und (iii) Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der Deinen individuellen Fall prüft und Dich berät!
Was muss ich als Content Creator tun, um meinen steuerlichen Pflichten gerecht zu werden?
Auch hier hängt alles von Deinem speziellen Fall ab! Grundsätzlich empfehlen wir: (i) Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt und Übermittlung des Fragebogens zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit elektronisch über www.elster.de an das Finanzamt, (ii) Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben, bspw. über die taxfluencer.io Plattform und (iii) Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der Deinen individuellen Fall prüft und Dich berät!
Creator*innen müssen ggf. Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bezahlen. Die Voraussetzungen und die Folgen einer Besteuerung sind für jede dieser Steuerarten sehr unterschiedlich und hängen von einer Vielzahl von Faktoren in Deinem speziellen Fall ab. Es kann sein, dass eine, mehrere oder keine der Steuerarten auf Dich zutrifft. Einzelheiten erfährst Du von Deinem Steuerberater.
Creator*innen müssen ggf. Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bezahlen. Die Voraussetzungen und die Folgen einer Besteuerung sind für jede dieser Steuerarten sehr unterschiedlich und hängen von einer Vielzahl von Faktoren in Deinem speziellen Fall ab. Es kann sein, dass eine, mehrere oder keine der Steuerarten auf Dich zutrifft. Einzelheiten erfährst Du von Deinem Steuerberater.
Was droht, wenn ich meinen steuerlichen Pflichten nicht nachkomme?
Verletzen Creator*innen ihre steuerlichen Pflichten, drohen neben der Nachzahlung der nicht bezahlten Steuern, Zinszahlungen, Geldstrafen und im Extremfall sogar Freiheitsstrafen. Unwissenheit schützt hier leider nicht vor Strafe!
Was droht, wenn ich meinen steuerlichen Pflichten nicht nachkomme?
Verletzen Creator*innen ihre steuerlichen Pflichten, drohen neben der Nachzahlung der nicht bezahlten Steuern, Zinszahlungen, Geldstrafen und im Extremfall sogar Freiheitsstrafen. Unwissenheit schützt hier leider nicht vor Strafe!
Alles was Ihnen wirtschaftlich zufließt! Ihre Einnahmen können auch in Sachleistungen/Produkten/Reisen bestehen. Erhält ein/e Creator*in 50.000 Euro Honorar und ein/e andere/r Creator*in Sachleistungen/Produkten/Reisen im (Markt-)Wert von 50.000 Euro, so fällt für beide die gleiche Steuer an. Gerade bei hochpreisigen Produkten, können also schnell hohe Steuerzahlungen folgen!
Alles was Ihnen wirtschaftlich zufließt! Ihre Einnahmen können auch in Sachleistungen/Produkten/Reisen bestehen. Erhält ein/e Creator*in 50.000 Euro Honorar und ein/e andere/r Creator*in Sachleistungen/Produkten/Reisen im (Markt-)Wert von 50.000 Euro, so fällt für beide die gleiche Steuer an. Gerade bei hochpreisigen Produkten, können also schnell hohe Steuerzahlungen folgen!
Muss die Tätigkeit als Content Creator*innen angemeldet werden?
Ab dem 01.01.2021 ist dem zuständigen Finanzamt die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit durch Abgabe eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Neugründung/Aufnahme der Tätigkeit auf elektronischem Weg mitzuteilen (www.elster.de). Creator*innen sind also verpflichtet von sich aus dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Ersterfassung zu übermitteln. Bereits bei der Ausfüllung dieses Fragebogens lohnt es sich einen Steuerberater hinzuzuziehen, da jede(r) Creator*in individuell beraten werden muss.
Muss die Tätigkeit als Content Creator*innen angemeldet werden?
Ab dem 01.01.2021 ist dem zuständigen Finanzamt die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit durch Abgabe eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Neugründung/Aufnahme der Tätigkeit auf elektronischem Weg mitzuteilen (www.elster.de). Creator*innen sind also verpflichtet von sich aus dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Ersterfassung zu übermitteln. Bereits bei der Ausfüllung dieses Fragebogens lohnt es sich einen Steuerberater hinzuzuziehen, da jede(r) Creator*in individuell beraten werden muss.
Müssen Content Creator*innen eine Steuererklärung abgeben?
Das hängt von jedem Einzelfall ab. Wer als Creator*in, ebenso wie aus anderen Tätigkeiten, Einkünfte erzielt, die den Grundfreibetrag (EUR 10.347 Euro (2022)) übersteigen, muss höchstwahrscheinlich eine Steuererklärung abgeben. Im Zweifel ziehe immer einen Steuerberater zur Rate, der Deinen speziellen Fall prüft!
Müssen Content Creator*innen eine Steuererklärung abgeben?
Das hängt von jedem Einzelfall ab. Wer als Creator*in, ebenso wie aus anderen Tätigkeiten, Einkünfte erzielt, die den Grundfreibetrag (EUR 10.347 Euro (2022)) übersteigen, muss höchstwahrscheinlich eine Steuererklärung abgeben. Im Zweifel ziehe immer einen Steuerberater zur Rate, der Deinen speziellen Fall prüft!
Unternehmen, die Creator*innen Sachleistungen zuwenden (Sachzuwendungen), können die Versteuerung dieser Sachzuwendungen pauschal nach §37b EStG übernehmen (30%). In diesem Fall müssen Creator*innen weder Betriebseinnahmen noch Betriebsausgaben aufzeichnen, unter der Bedingung, dass das Unternehmen eine Bescheinigung vorlegt, dass es die Steuern pauschal nach § 37b EStG übernommen hat. Creator*innen sollten also in jedem Fall mit dem Unternehmen die Übernahme der Pauschalsteuer vereinbaren. Achtung: die Pauschalversteuerung erfasst nur die Einkommensteuer, Umsatzsteuer ist ggf. zusätzlich abzuführen! Möglich ist die Pauschalversteuerung für Sachzuwendungen im Wert von EUR 10.000 pro Jahr. Um gegenüber dem Finanzamt nicht in Beweis- und Erklärungsnot zu kommen, welche Werte Creator*innen zugeflossen sind, wie Sachzuwendungen genutzt und versteuert wurden, können auf der taxfluencer.io Plattform sämtliche Zuwendungen einfach und übersichtlich erfasst werden!
Unternehmen, die Creator*innen Sachleistungen zuwenden (Sachzuwendungen), können die Versteuerung dieser Sachzuwendungen pauschal nach §37b EStG übernehmen (30%). In diesem Fall müssen Creator*innen weder Betriebseinnahmen noch Betriebsausgaben aufzeichnen, unter der Bedingung, dass das Unternehmen eine Bescheinigung vorlegt, dass es die Steuern pauschal nach § 37b EStG übernommen hat. Creator*innen sollten also in jedem Fall mit dem Unternehmen die Übernahme der Pauschalsteuer vereinbaren. Achtung: die Pauschalversteuerung erfasst nur die Einkommensteuer, Umsatzsteuer ist ggf. zusätzlich abzuführen! Möglich ist die Pauschalversteuerung für Sachzuwendungen im Wert von EUR 10.000 pro Jahr. Um gegenüber dem Finanzamt nicht in Beweis- und Erklärungsnot zu kommen, welche Werte Creator*innen zugeflossen sind, wie Sachzuwendungen genutzt und versteuert wurden, können auf der taxfluencer.io Plattform sämtliche Zuwendungen einfach und übersichtlich erfasst werden!
Gibt es Ausnahmen von der Besteuerung von Sachzuwendungen?
Ja, es gibt im Wesentlichen die folgenden Ausnahmen von der Besteuerung von Sachzuwendungen: (i) Das Unternehmen übernimmt die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG, (ii) der Marktwert des Produkts liegt unter EUR 10, dann handelt es sich um einen Streuartikel, (iii) die Sachzuwendungen werden (nachweisbar) an das Unternehmen zurückgesendet, (iv) das Produkt wird durch den/die Creator*in verlost oder (iv) das Produkt wird (nachweisbar) vernichtet.
Gibt es Ausnahmen von der Besteuerung von Sachzuwendungen?
Ja, es gibt im Wesentlichen die folgenden Ausnahmen von der Besteuerung von Sachzuwendungen: (i) Das Unternehmen übernimmt die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG, (ii) der Marktwert des Produkts liegt unter EUR 10, dann handelt es sich um einen Streuartikel, (iii) die Sachzuwendungen werden (nachweisbar) an das Unternehmen zurückgesendet, (iv) das Produkt wird durch den/die Creator*in verlost oder (iv) das Produkt wird (nachweisbar) vernichtet.
Das kommt auf jeden Einzelfall an! Wichtig ist, den beruflichen und privaten Teil der Reise genau zu dokumentieren. In Abhängigkeit von der Aufteilung in einen berufliche und privaten Reisecharakter, muss der Wert der Reise ganz oder in Teilen als geldwerte Einnahme versteuert werden. Auch Reisen sind Sachzuwendungen und die Versteuerung kann vom Unternehmen ggf. nach § 37b EStG übernommen werden.
Das kommt auf jeden Einzelfall an! Wichtig ist, den beruflichen und privaten Teil der Reise genau zu dokumentieren. In Abhängigkeit von der Aufteilung in einen berufliche und privaten Reisecharakter, muss der Wert der Reise ganz oder in Teilen als geldwerte Einnahme versteuert werden. Auch Reisen sind Sachzuwendungen und die Versteuerung kann vom Unternehmen ggf. nach § 37b EStG übernommen werden.
Das Finanzamt behandelt Einkünfte von Creator*innen regelmäßig als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn Du Deine Tätigkeit selbständig - also nicht als angestellter Arbeitnehmer -, wiederholt und mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst. Dafür reicht die Absicht, Einnahmen zu erwirtschaften, die höher sind die Ausgaben (Einnahmen abzüglich Ausgaben = Gewinn = Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen dann grundsätzlich der Einkommensteuer.
Das Finanzamt behandelt Einkünfte von Creator*innen regelmäßig als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn Du Deine Tätigkeit selbständig - also nicht als angestellter Arbeitnehmer -, wiederholt und mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst. Dafür reicht die Absicht, Einnahmen zu erwirtschaften, die höher sind die Ausgaben (Einnahmen abzüglich Ausgaben = Gewinn = Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen dann grundsätzlich der Einkommensteuer.
Ihre Tätigkeit als Creator*in ist grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig! Gewerbesteuer ist allerdings nur zu bezahlen, wenn der (auf volle hundert Euro abgerundeter) erzielte Gewerbeertrag höher als EUR 24.500 ist. Der Gewerbeertrag ermittelt sich aus dem erwirtschafteten Gewinn, diesen berechnet Dir dein Steuerberater. Da die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer ist, hängt die Höhe der Steuer von Deinem individuellen (Wohn-)Sitz ab.
Ihre Tätigkeit als Creator*in ist grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig! Gewerbesteuer ist allerdings nur zu bezahlen, wenn der (auf volle hundert Euro abgerundeter) erzielte Gewerbeertrag höher als EUR 24.500 ist. Der Gewerbeertrag ermittelt sich aus dem erwirtschafteten Gewinn, diesen berechnet Dir dein Steuerberater. Da die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer ist, hängt die Höhe der Steuer von Deinem individuellen (Wohn-)Sitz ab.
Creator*innen sind oftmals auch zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet. Entscheidend ist ob die Creator*innen selbständig und nachhaltig Einnahmen erzielen, bspw. durch die wiederholte Vermarktung von Produkten. In diesem Fall sind monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen und eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Außerdem ist in den von den Creator*innen gestellten Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen. Im Gegenzug, können Creator*innen ihrerseits Vorsteuer abziehen. Liegen die Umsätze der Creator*innen jedoch im vergangenen Jahr unter EUR 22.000 und betragen im laufenden Jahr nicht mehr als EUR 50.000, greift die Kleinunternehmerregelung und es wird keine Umsatzsteuer auf die Umsätze der Creator*innen erhoben und diese müssen auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Achtung: Für die Umsatzsteuer ist keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich, es reicht das Einnahmen erzielt werden! Einzelheiten hierzu erfahrt Ihr erneut von eurem Steuerberater!
Creator*innen sind oftmals auch zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet. Entscheidend ist ob die Creator*innen selbständig und nachhaltig Einnahmen erzielen, bspw. durch die wiederholte Vermarktung von Produkten. In diesem Fall sind monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen und eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Außerdem ist in den von den Creator*innen gestellten Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen. Im Gegenzug, können Creator*innen ihrerseits Vorsteuer abziehen. Liegen die Umsätze der Creator*innen jedoch im vergangenen Jahr unter EUR 22.000 und betragen im laufenden Jahr nicht mehr als EUR 50.000, greift die Kleinunternehmerregelung und es wird keine Umsatzsteuer auf die Umsätze der Creator*innen erhoben und diese müssen auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Achtung: Für die Umsatzsteuer ist keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich, es reicht das Einnahmen erzielt werden! Einzelheiten hierzu erfahrt Ihr erneut von eurem Steuerberater!
Erzielen Creator*innen steuerpflichtige Einkünfte, müssen sie auf das geschätzte Einkommen Vorauszahlungen an das Finanzamt leisten. Achtung: auch Sachzuwendungen oder Dienstleistungen (bspw. Reisen) sind Einnahmen! Entscheidend ist der Marktwert der Sachzuwendungen. Arbeiten Creator*innen ohne Vergütung in Geld, fehlt ihnen möglicherweise die Liquidität um Steuern zu bezahlen. Die Höhe Deiner Steuervorauszahlungen, hängt wieder von Deinem Einzelfall ab! Hierzu berät Dich Dein Steuerberater.
Erzielen Creator*innen steuerpflichtige Einkünfte, müssen sie auf das geschätzte Einkommen Vorauszahlungen an das Finanzamt leisten. Achtung: auch Sachzuwendungen oder Dienstleistungen (bspw. Reisen) sind Einnahmen! Entscheidend ist der Marktwert der Sachzuwendungen. Arbeiten Creator*innen ohne Vergütung in Geld, fehlt ihnen möglicherweise die Liquidität um Steuern zu bezahlen. Die Höhe Deiner Steuervorauszahlungen, hängt wieder von Deinem Einzelfall ab! Hierzu berät Dich Dein Steuerberater.
Warum gibt es noch keine klaren steuerlichen Regelungen für Content Creator?
Die Tätigkeit von Creator*innen ist ein neues Phänomen und die steuerliche Behandlung ist von Finanzämtern und Finanzgerichten noch nicht ausreichend geklärt. Das bestehende Steuerrecht ist zudem teilweise noch nicht geeignet dieses neue Berufsmodell zu erfassen. Wir werden unsere Plattform fortlaufend an die Ergebnisse von Betriebsprüfungen und Rechtsprechung anpassen!
Warum gibt es noch keine klaren steuerlichen Regelungen für Content Creator?
Die Tätigkeit von Creator*innen ist ein neues Phänomen und die steuerliche Behandlung ist von Finanzämtern und Finanzgerichten noch nicht ausreichend geklärt. Das bestehende Steuerrecht ist zudem teilweise noch nicht geeignet dieses neue Berufsmodell zu erfassen. Wir werden unsere Plattform fortlaufend an die Ergebnisse von Betriebsprüfungen und Rechtsprechung anpassen!